Abstammungsrecht 2025 – wo steht die Reform für Zwei-Mütter-Familien?

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Zappelphilipp Marx
Regenbogenfamilie vor dem Reichstagsgebäude

Seit Jahren warten queere Familien auf ein modernes Abstammungsrecht. Im Mai 2025 hat der Bundesrat nun offiziell die Bundesregierung aufgefordert, Zwei-Mütter-Familien endlich rechtlich gleichzustellen. Was genau beschlossen wurde, wie der Gesetzgebungs­prozess läuft und was betroffene Familien jetzt wissen müssen, fasst dieser Beitrag zusammen.

Aktueller Rechtsstand (SS § 1591 BGB)

  • Die gebärende Person ist automatisch rechtliche Mutter.
  • Ein zweiter Elternteil wird nur durch Ehe (Co-Vaterschaft) oder Adoption anerkannt.
  • Für verheiratete Frauenpaare bedeutet das bis heute: Stiefkind­adoption nach der Geburt – ein Verfahren, das 6–12 Monate dauern kann.

Beschluss des Bundesrats vom 23. Mai 2025

In seiner 1054. Sitzung sprach sich die Länder­kammer einstimmig dafür aus, den automatischen Eltern­status auf die Ehefrau der Mutter auszuweiten. Die Entschließung 161/25 fordert konkret:

  • Co-Mutter per Geburt: keine Adoption mehr nötig, wenn das Paar verheiratet ist oder eine vorgeburtliche Sorge­erklärung abgibt.
  • Rechts­sicherheit bei Samenspende: klare Haftungs- und Auskunfts­regeln für private wie klinische Spenden.
  • Schutz des Kindeswohls: Anspruch des Kindes auf Kenntnis seiner genetischen Herkunft.

Der Beschluss entfaltet noch keine Gesetzes­kraft – er verpflichtet aber das Bundes­justiz­ministerium, einen überarbeiteten Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.

Wesentliche Punkte des angekündigten Reformpakets

  • Ko-Mutterschaft – § 1592 BGB-neu: Bei Geburt in eine bestehende Ehe oder eingetragene Lebens­partnerschaft entsteht automatisch eine doppelte Mutterschaft.
  • Vereinfachte Anerkennung für unverheiratete Paare: vorgeburtliche Eltern­schafts­anerkennung beim Standesamt.
  • Samenspende-Register 2.0: einheitliche digitale Meldung jeder Spende – zehn Jahre längere Speicher­fristen (insgesamt 110 Jahre).
  • Klarstellung zur Vaterschafts­anfechtung: leibliche Väter können nur anfechten, wenn kein soziales Eltern-Kind-Verhältnis besteht.

Quelle: Referenten­entwurf des Bundes­justiz­ministeriums, Januar 2025 (noch nicht im Kabinett beschlossen).

Was fehlt noch? – Kritik aus Fachkreisen

  • Mehr-Eltern-Konstellationen (z. B. Co-Parenting, Patchwork) bleiben vom Zwei-Eltern-Prinzip weiterhin ausgeschlossen.
  • Trans*-und inter-Eltern benötigen nach wie vor Klarstellungen, wer „Mutter“ bzw. „Vater“ im geburts­rechtlichen Sinn ist.
  • Lange Zeitschiene: Ohne Kabinetts­beschluss vor der Sommer­pause wird die Reform in dieser Legislatur kaum noch verabschiedet.

Praktische Tipps für Zwei-Mütter-Familien bis zur Reform

  • Sorgerechts-Vollmacht beim Notar hinterlegen, damit die nicht-gebärende Partnerin sofort handeln darf (Ärzte, Kita, Reisen).
  • Stiefkind­adoption trotz angekündigter Reform rechtzeitig starten: Dauer derzeit Ø 8 Monate.
  • Geburts­urkunde prüfen: unmittelbar nach Ausstellung, da Nachträge aufwendig sind.
  • Namen & Reisepass: früh beantragen – Kinder­reisen ohne rechtliche Zweitelternschaft erfordern oft Vollmachten.

Reform-Timeline (Stand Juli 2025)

  1. Januar 2025 – Referenten­entwurf veröffentlicht
  2. 23. Mai 2025 – Bundesrats­entschließung 161/25
  3. Herbst 2025 – Kabinetts­befassung geplant
  4. Q1 2026 – Bundestag / Bundesrat → Inkrafttreten frühestens Sommer 2026

Fazit

Die Reform des Abstammungsrechts ist (noch) kein Gesetz, aber dank der Bundesrats­initiative so greifbar wie nie zuvor. Bis die automatische Co-Mutterschaft Wirklichkeit wird, bleibt die Stiefkind­adoption das rechtlich sicherste Verfahren. Informiere dich früh, sichere deine Unterlagen und nutze Vollmachten, um den Alltag deiner Familie heute schon abzusichern.

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