Bürokratie nach der Geburt: Wichtige Schritte für frischgebackene Eltern in Deutschland

Bild des Autorsgeschrieben von Philomena Marx25. Januar 2024
Bürokratie nach der Geburt

Die Geburt eines Kindes ist ein wundervolles Ereignis, das immense Freude und unvergessliche Momente mit sich bringt. Gleichzeitig stehen frischgebackene Eltern in Deutschland vor einer Vielzahl bürokratischer Aufgaben. In diesem Blogbeitrag bieten wir euch eine kompakte und leicht verständliche Anleitung zu den wichtigsten Behördengängen und Anträgen, damit ihr diese administrativen Hürden schnell und effizient meistern könnt. So bleibt mehr Zeit für die wertvollen ersten Tage mit eurem Neugeborenen.

Vaterschaftsanerkennung bei unverheirateten Eltern

Für Paare, die nicht miteinander verheiratet sind, ist die Vaterschaftsanerkennung ein essenzieller Schritt. Durch diese wird der rechtliche Status des Vaters bestätigt und damit sowohl Rechte als auch Pflichten sichergestellt.

  • Warum wichtig? Die Vaterschaftsanerkennung sorgt für Klarheit über die rechtliche Elternschaft und sichert das Kind ab.
  • Wo? Beim Jugendamt, Standesamt oder Amtsgericht (teilweise auch im Krankenhaus möglich, sofern ein entsprechender Service angeboten wird).
  • Wann? Vor oder nach der Geburt; viele Paare regeln dies bereits vor der Geburt, um bürokratische Hürden nach der Entbindung zu reduzieren.
  • Benötigte Unterlagen: Gültige Personalausweise oder Pässe der Eltern, Geburtsurkunden der Eltern sowie (falls vorhanden) die Geburtsurkunde des Kindes.

Tipp: Eine gleichzeitige Erklärung zum Sorgerecht ist bei dieser Gelegenheit ebenfalls möglich, falls ihr das gemeinsame Sorgerecht wünscht.

Geburtsurkunde beantragen

Die Geburtsurkunde ist die Grundlage für zahlreiche weitere Anträge und sollte so schnell wie möglich nach der Geburt beantragt werden.

  • Wo? Zuständig ist das Standesamt des Geburtsortes. Einige Krankenhäuser übernehmen die Meldung ans Standesamt automatisch.
  • Wann? Innerhalb einer Woche nach der Geburt; in vielen Fällen erledigt das Krankenhaus die Meldung. Ihr müsst dann lediglich die Geburtsurkunde abholen.
  • Benötigte Dokumente: Ausweise der Eltern, ggf. Eheurkunde oder Vaterschaftsanerkennung, Geburtsbescheinigung vom Krankenhaus.
  • Kosten: Je nach Gemeinde liegt die Gebühr meist zwischen 10 und 30 Euro. Mehrere beglaubigte Kopien können sinnvoll sein, um für weitere Anträge gerüstet zu sein.

Tipp: Beantragt direkt mehrere Ausfertigungen (z. B. für Kindergeld, Elterngeld, Krankenkasse), damit ihr nicht später erneut zum Standesamt müsst.

Anmeldung des Neugeborenen beim Einwohnermeldeamt

Auch wenn die Meldung beim Standesamt bereits erfolgt ist, kann für euer Kind eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erforderlich sein, sofern dies nicht automatisch übertragen wird.

  • Wo? Beim Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro eures Wohnortes.
  • Benötigte Dokumente: Die frisch ausgestellte Geburtsurkunde, Personalausweise oder Pässe der Eltern, ggf. eine Meldebescheinigung.
  • Kosten: In der Regel entstehen keine Zusatzkosten für die Anmeldung.
  • Hinweis: In einigen Gemeinden wird der Meldevorgang bereits durch die Geburtsanzeige ans Standesamt automatisiert. Erkundigt euch im Vorfeld bei eurem Bürgerbüro.

Kindergeld beantragen

Kindergeld hilft dabei, Kosten für Betreuung und Erziehung abzufedern. Es kann rückwirkend für bis zu sechs Monate vor Antragstellung gezahlt werden, daher lohnt sich ein zügiger Antrag.

  • Wo beantragen? Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Ein Online-Antrag ist inzwischen häufig möglich.
  • Benötigte Unterlagen: Personalausweise der Eltern, Steuer-Identifikationsnummern von Kind und Eltern, Geburtsurkunde des Kindes in spezieller Ausfertigung.
  • Höhe des Kindergeldes: Die genaue Summe variiert je nach Anzahl eurer Kinder und wird regelmäßig angepasst. Für das erste Kind erhaltet ihr einen festen Grundbetrag, der mit jedem weiteren Kind steigt.
  • Dauer der Bearbeitung: In der Regel dauert es einige Wochen, bis ihr den Bescheid erhaltet. Die Zahlung erfolgt aber rückwirkend zum Geburtsmonat.

Krankenversicherung für das Neugeborene

Jedes Kind in Deutschland muss versichert sein. In vielen Fällen geschieht dies über die Familienversicherung eines gesetzlich versicherten Elternteils.

  • Gesetzlich versichert: Meldet euer Kind möglichst früh nach der Geburt bei eurer Krankenkasse. Oft reicht ein Anruf oder ein Online-Formular, ergänzt durch die Geburtsurkunde.
  • Privat versichert: Prüft, welche Optionen euer Versicherer bietet. Hier kann eine eigenständige Police für das Kind nötig sein.
  • Benötigte Unterlagen: Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie), ggf. Vaterschaftsanerkennung.
  • Fristen: Informiert eure Kasse so zeitnah wie möglich, damit der Versicherungsschutz lückenlos greift.

Elterngeld richtig beantragen

Elterngeld gleicht den Verdienstausfall aus, wenn ihr nach der Geburt in Elternzeit geht. Dabei gibt es unterschiedliche Modelle wie das Basiselterngeld oder das ElterngeldPlus.

  • Wann beantragen? Sobald die Geburtsurkunde vorliegt. Innerhalb der ersten drei Lebensmonate eures Babys kann das Elterngeld rückwirkend ausgezahlt werden.
  • Benötigte Unterlagen: Personalausweis, Geburtsurkunde (Original), Nachweise über Einkommen der letzten 12 Monate (Gehaltsnachweise, Steuerbescheid), Bescheinigung der Krankenkasse über den Mutterschaftsgeldbezug, ggf. weitere Dokumente je nach Bundesland.
  • Dauer der Bearbeitung: Je nach Arbeitsbelastung der Elterngeldstelle kann es mehrere Wochen dauern, bis der Bescheid vorliegt.
  • Höhe des Elterngeldes: Liegt zwischen 65% und 100% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt.

Tipp: Wer in Teilzeit arbeiten möchte, sollte sich über das ElterngeldPlus informieren. Dieses ermöglicht eine längere Bezugsdauer bei gleichzeitiger Teilzeittätigkeit.

Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden

Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch, der es euch ermöglicht, euch bis zu drei Jahre vollständig oder teilweise von eurer Arbeit freistellen zu lassen.

  • Frist: Informiert euren Arbeitgeber schriftlich mindestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit.
  • Aufteilung: Die drei Jahre können auf beide Eltern aufgeteilt werden. Auch eine Aufteilung in Zeitabschnitte ist möglich.
  • Teilzeitarbeit: Ihr könnt während der Elternzeit Teilzeit zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. Sprecht dies rechtzeitig mit eurem Arbeitgeber ab.
  • Formvorschriften: Wichtig ist eine schriftliche Mitteilung. Es gibt zwar keine gesetzlich vorgeschriebene Form, aber eine klare Angabe von Beginn und Dauer vermeidet Missverständnisse.

Weitere wichtige To-dos

Abseits dieser Hauptpunkte gibt es noch ein paar weitere Dinge, die ihr nicht aus den Augen verlieren solltet:

  • Nachsorgeuntersuchungen: Plant frühzeitig die U-Untersuchungen beim Kinderarzt. Diese sind verpflichtend und dienen der Gesundheit eures Kindes.
  • Beantragung von Zuschüssen: Je nach Einkommenssituation und Bundesland können weitere Unterstützungen (z. B. Landeserziehungsgeld) infrage kommen.
  • Beantragung Ausweis/Reisepass: Falls ihr bald eine Reise plant, erkundigt euch, ob ein Kinderreisepass oder Personalausweis für euer Kind notwendig ist.
  • Spar- und Bankkonten: Überlegt, ob ihr ein eigenes Konto oder Sparbuch für euer Baby einrichten möchtet, um etwaige Geschenke oder Zuschüsse zu verwalten.

Die bürokratischen Anforderungen nach der Geburt eines Kindes mögen zunächst überwältigend wirken, doch mit guter Vorbereitung und einer klaren Checkliste lassen sich diese Aufgaben effektiv bewältigen. Indem ihr euch rechtzeitig informiert und die notwendigen Unterlagen bereithaltet, könnt ihr die administrativen Schritte zügig abschließen und euch voll und ganz auf die ersten Monate mit eurem Baby konzentrieren. Eine strukturierte Herangehensweise ermöglicht es euch, die wertvolle Zeit mit eurer Familie stressfrei und unbeschwert zu genießen.