Abstammungsrecht 2025 – wo steht die Reform für Zwei-Mütter-Familien?

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verfasst von Zappelphilipp Marx3. Juli 2025
Regenbogenfamilie vor dem Reichstagsgebäude

Seit Jahren warten queere Familien auf ein modernes Abstammungsrecht. Im Mai 2025 hat der Bundesrat nun offiziell die Bundesregierung aufgefordert, Zwei-Mütter-Familien endlich rechtlich gleichzustellen. Was genau beschlossen wurde, wie der Gesetzgebungs­prozess läuft und was betroffene Familien jetzt wissen müssen, fasst dieser Beitrag zusammen.

Aktueller Rechtsstand (SS § 1591 BGB)

  • Die gebärende Person ist automatisch rechtliche Mutter.
  • Ein zweiter Elternteil wird nur durch Ehe (Co-Vaterschaft) oder Adoption anerkannt.
  • Für verheiratete Frauenpaare bedeutet das bis heute: Stiefkind­adoption nach der Geburt – ein Verfahren, das 6–12 Monate dauern kann.

Beschluss des Bundesrats vom 23. Mai 2025

In seiner 1054. Sitzung sprach sich die Länder­kammer einstimmig dafür aus, den automatischen Eltern­status auf die Ehefrau der Mutter auszuweiten. Die Entschließung 161/25 fordert konkret:

  • Co-Mutter per Geburt: keine Adoption mehr nötig, wenn das Paar verheiratet ist oder eine vorgeburtliche Sorge­erklärung abgibt.
  • Rechts­sicherheit bei Samenspende: klare Haftungs- und Auskunfts­regeln für private wie klinische Spenden.
  • Schutz des Kindeswohls: Anspruch des Kindes auf Kenntnis seiner genetischen Herkunft.

Der Beschluss entfaltet noch keine Gesetzes­kraft – er verpflichtet aber das Bundes­justiz­ministerium, einen überarbeiteten Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.

Wesentliche Punkte des angekündigten Reformpakets

  • Ko-Mutterschaft – § 1592 BGB-neu: Bei Geburt in eine bestehende Ehe oder eingetragene Lebens­partnerschaft entsteht automatisch eine doppelte Mutterschaft.
  • Vereinfachte Anerkennung für unverheiratete Paare: vorgeburtliche Eltern­schafts­anerkennung beim Standesamt.
  • Samenspende-Register 2.0: einheitliche digitale Meldung jeder Spende – zehn Jahre längere Speicher­fristen (insgesamt 110 Jahre).
  • Klarstellung zur Vaterschafts­anfechtung: leibliche Väter können nur anfechten, wenn kein soziales Eltern-Kind-Verhältnis besteht.

Quelle: Referenten­entwurf des Bundes­justiz­ministeriums, Januar 2025 (noch nicht im Kabinett beschlossen).

Was fehlt noch? – Kritik aus Fachkreisen

  • Mehr-Eltern-Konstellationen (z. B. Co-Parenting, Patchwork) bleiben vom Zwei-Eltern-Prinzip weiterhin ausgeschlossen.
  • Trans*-und inter-Eltern benötigen nach wie vor Klarstellungen, wer „Mutter“ bzw. „Vater“ im geburts­rechtlichen Sinn ist.
  • Lange Zeitschiene: Ohne Kabinetts­beschluss vor der Sommer­pause wird die Reform in dieser Legislatur kaum noch verabschiedet.

Praktische Tipps für Zwei-Mütter-Familien bis zur Reform

  • Sorgerechts-Vollmacht beim Notar hinterlegen, damit die nicht-gebärende Partnerin sofort handeln darf (Ärzte, Kita, Reisen).
  • Stiefkind­adoption trotz angekündigter Reform rechtzeitig starten: Dauer derzeit Ø 8 Monate.
  • Geburts­urkunde prüfen: unmittelbar nach Ausstellung, da Nachträge aufwendig sind.
  • Namen & Reisepass: früh beantragen – Kinder­reisen ohne rechtliche Zweitelternschaft erfordern oft Vollmachten.

Reform-Timeline (Stand Juli 2025)

  1. Januar 2025 – Referenten­entwurf veröffentlicht
  2. 23. Mai 2025 – Bundesrats­entschließung 161/25
  3. Herbst 2025 – Kabinetts­befassung geplant
  4. Q1 2026 – Bundestag / Bundesrat → Inkrafttreten frühestens Sommer 2026

Fazit

Die Reform des Abstammungsrechts ist (noch) kein Gesetz, aber dank der Bundesrats­initiative so greifbar wie nie zuvor. Bis die automatische Co-Mutterschaft Wirklichkeit wird, bleibt die Stiefkind­adoption das rechtlich sicherste Verfahren. Informiere dich früh, sichere deine Unterlagen und nutze Vollmachten, um den Alltag deiner Familie heute schon abzusichern.