Eizellenspende 2025 – Kosten, Erfolgschancen und rechtliche Lage in Deutschland

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Zappelphilipp Marx
Laboranalyse vor einer Eizellenspende

Immer mehr Paare in Deutschland setzen sich mit der Eizellenspende auseinander, weil eine Schwangerschaft auf natürlichem Weg nicht gelingt. Da das Verfahren hierzulande weiterhin verboten ist, führt der Weg oft ins Ausland. Dieser Leitfaden fasst alles Wichtige zusammen – vom medizinischen Ablauf über Kosten und Erfolgschancen bis zur anstehenden Reformdiskussion.

Wie läuft eine Eizellenspende ab?

Nach hormoneller Stimulation entnehmen Ärztinnen der Spenderin mehrere reife Eizellen. Im Labor werden sie per In-vitro-Fertilisation (IVF) oder intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) befruchtet. Die so entstehenden Embryonen setzt man anschließend in die Gebärmutter der Empfängerin ein. Genetisch stammt das Kind von der Spenderin ab; rechtlich gilt in Deutschland jedoch die Frau als Mutter, die das Kind zur Welt bringt.

Warum ist die Eizellenspende in Deutschland verboten?

Das Embryonenschutzgesetz von 1990 untersagt die Übertragung fremder Eizellen. Eine Regierungskommission empfahl im April 2024 eine streng regulierte Freigabe, doch der Bundestag hat noch nicht entschieden. Bis dahin bleibt das Verfahren illegal. Strafrechtliche Konsequenzen drohen ausschließlich dem medizinischen Personal, nicht den Patientinnen.

Embryonenspende – theoretisch erlaubt, praktisch selten

Embryonenspenden sind formell zulässig, doch strenge Auflagen machen den Weg kaum praktikabel. Die meisten Kinderwunschzentren bieten diese Option daher nicht an.

Abstammungsrecht: Wer ist Mutter?

Nach § 1591 BGB ist Mutter, wer das Kind gebiert. Kommt ein Kind nach einer Auslands­behandlung zur Welt, kann dieses Geburtsprinzip mit dortigen Regelungen kollidieren, die stärker auf die genetische Abstammung abstellen.

Leihmutterschaft bleibt verboten

Auch Leihmutterschaften sind in Deutschland untersagt. Paare, die diesen Weg im Ausland wählen, müssen ihre Elternschaft nach Rückkehr häufig per Adoption oder Anerkennungs­beschluss absichern.

Medizinische Risiken im Überblick

Spenderinnen: Die üblichen Nebenwirkungen der Hormonstimulation reichen von Übelkeit bis zu Kopfschmerzen. Ein schweres ovarielles Hyperstimulationssyndrom (OHSS) tritt in etwa ein Prozent der Zyklen auf Braat 2014. Die Eizellentnahme ist minimal-invasiv, bleibt aber ein Eingriff mit geringem Blutungs- und Infektionsrisiko. Empfängerinnen: Eine schwedische Registerstudie zeigt, dass Schwangerschaften nach Eizellenspende ein doppelt so hohes Präeklampsie-Risiko haben Magnusson 2021. Werden die Behandlungen in erfahrenen Zentren durchgeführt und engmaschig betreut, verlaufen sie in der Regel ohne Komplikationen.

Aktuelle Erfolgschancen

Der jüngste ART-Report der ESHRE dokumentiert für 2019 eine klinische Schwangerschaftsrate von 50,5 Prozent pro frischem Embryotransfer ESHRE 2023. Der Fertilitäts­bericht der US-Gesundheitsbehörde CDC verzeichnet bei Spenderinnen unter 30 Jahren bereits Lebendgeburtenraten um 55 Prozent je Zyklus CDC 2022. Spitzenkliniken in Spanien melden dank modernem Labor und genetischem Embryo-Screening (PGT-A) Erfolgsraten von über 65 Prozent Embriogyn 2024. Ausschlaggebend sind Alter und Gesundheits­status der Spenderin, die Embryoqualität und die Erfahrung des Laborteams.

Ländervergleich – Preise und Rahmenbedingungen 2025

Je nach Land kostet eine Behandlung inklusive Grundmedikamenten und Erst­reise zwischen 7 000 und 20 000 Euro. Hier die 13 beliebtesten Destinationen:

  • Spanien – 7 000 – 11 000 €, anonyme Spende, Erfolgsraten bis 60 %
  • Tschechien – 6 000 – 9 000 €, anonyme Spende, kurze Wartelisten
  • Griechenland – 6 500 – 10 000 €, neue Rückverfolgbarkeitsregeln
  • Portugal – 7 000 – 11 000 €, keine Anonymität, Kind erhält Daten ab 18
  • Bulgarien – 5 500 – 8 500 €, anonyme Spende, maximal fünf Kinder pro Spenderin
  • Ukraine – 5 000 – 8 000 €, liberale Regeln, politisches Risiko
  • USA – ab 15 000 €, offene Spende, umfassende Gentests
  • Kanada – 10 000 – 14 000 €, altruistisches System, Spenderinnen erhalten keine Bezahlung
  • Israel – 9 000 – 12 000 €, anonyme Spende, strenge medizinische Auflagen
  • Japan – 8 000 – 12 000 €, anonyme Spende, eingeschränktes Auskunftsrecht
  • Ungarn – 6 500 – 9 500 €, nur Verwandtenspende, keine Anonymität
  • Georgien – 5 000 – 8 000 €, liberale Gesetze, kurze Wartezeiten
  • Frankreich – 7 000 – 11 000 €, keine Anonymität seit 2022

Zum Klinik­preis kommen Flug, Unterkunft und häufig mehrere Transfers. Plane deshalb ein Gesamtbudget von 12 000 bis 20 000 Euro.

Ausblick: Steht eine Reform bevor?

Ein neues Reproduktionsmedizin­gesetz liegt im Bundestag, doch eine Entscheidung wird frühestens 2026 erwartet. Bis dahin bleibt für deutsche Paare nur der Weg ins Ausland.

Samenspende – schnelle, legale Alternative

Liegt das Fruchtbarkeits­problem beim Mann, ist eine Samenspende in Deutschland legal und organisatorisch deutlich unkomplizierter als eine Auslands-Eizellenspende. RattleStork vernetzt Wunscheltern mit verifizierten Spendern.

RattleStork – die Samenspende-App
Abbildung: RattleStork – die Samenspende-App

Fazit

Solange die Eizellenspende in Deutschland verboten bleibt, führt der Weg ins Ausland – verbunden mit hohen Kosten, medizinischem Aufwand und juristischen Herausforderungen. Wer sich dafür entscheidet, sollte spezialisierte Anwältinnen und Anwälte hinzuziehen, mehrere Versuche einkalkulieren und auf seriöse Kliniken setzen. Gute Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg.

Haftungsausschluss: Inhalte auf RattleStork dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken. Sie stellen keine medizinische, rechtliche oder sonstige fachliche Beratung dar; es wird kein bestimmter Erfolg garantiert. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Gefahr. Einzelheiten finden Sie in unserem vollständigen Haftungsausschluss.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein, nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) ist es in Deutschland nicht erlaubt, Eizellen an eine andere Frau zu spenden, um bei ihr eine Schwangerschaft herbeizuführen. Mediziner, die es dennoch tun, machen sich strafbar. Die Empfängerin und die Spenderin selbst bleiben allerdings straffrei.

Die Gesetzgebung will damit sowohl das Kindeswohl als auch die potenzielle Spenderin schützen. Kritiker befürchten zudem eine Kommerzialisierung der Eizellenspende und ethische Konflikte in Bezug auf die Anonymität und das Recht des Kindes, seine genetische Herkunft zu erfahren.

In Deutschland de facto nicht. Das Embryonenschutzgesetz verbietet explizit die Übertragung fremder Eizellen, wenn damit eine Schwangerschaft bei einer anderen Frau erzeugt werden soll. In der Praxis ist dieser Schritt also verboten. Eine Ausnahme sind reine IVF-Behandlungen mit eigenen Eizellen.

Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) aus dem Jahr 1990 reguliert in Deutschland den Umgang mit künstlich erzeugten Embryonen. Es soll die Menschenwürde schützen und verbietet u. a. die Leihmutterschaft und die Eizellenspende, wenn eine andere Frau als die Spenderin schwanger werden soll.

Die Spenderin wird hormonell stimuliert, um mehrere Eizellen gleichzeitig heranreifen zu lassen. Diese Eizellen werden dann punktiert und mit Sperma befruchtet (IVF oder ICSI). Anschließend werden die Embryonen in die Gebärmutter der Empfängerin transferiert, damit sie das Kind austrägt. In Deutschland ist dieser Transfer fremder Eizellen nicht legal, weshalb Paare häufig ins Ausland gehen.

Die hormonelle Stimulation kann Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Übelkeit oder Stimmungsschwankungen hervorrufen. In seltenen Fällen kann ein Ovarielles Hyperstimulationssyndrom (OHSS) auftreten, das gefährlich sein kann. Auch der Eingriff zur Eizellentnahme (Follikelpunktion) birgt gewisse, wenn auch geringe, Risiken wie Infektionen oder Blutungen.

In Deutschland ist rechtlich stets die Frau die Mutter, die das Kind gebiert, unabhängig von der genetischen Herkunft der Eizelle. Das bedeutet, die Spenderin hat keine rechtlichen Ansprüche oder Pflichten gegenüber dem Kind, falls die Schwangerschaft im Ausland stattgefunden hat.

Beliebte Ziele sind u. a. Spanien, die Tschechische Republik, Griechenland und die Ukraine, da in diesen Ländern die Eizellenspende legal und weit verbreitet ist. Auch in den USA ist eine Eizellenspende legal, wobei dort häufig eine offene Spende praktiziert wird, d. h. die Spenderin ist nicht anonym.

Offiziell hat jedes Kind ein Recht darauf, seine genetische Herkunft zu erfahren. Bei einer anonymen Eizellenspende im Ausland kann es jedoch schwierig sein, diese Informationen später rechtssicher zu erhalten. Hier stehen die nationalen Gesetze der Spenderländer oft im Konflikt mit deutschen Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten.

Die Kosten können stark variieren. Je nach Land und Klinik liegen sie oft zwischen 4.000 und 10.000 Euro pro Zyklus, exklusive Reise- und Unterkunftskosten. Manche Kliniken bieten Pakete an, die mehrere Versuche einschließen.

In der Regel nicht. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erstatten Kosten für im Ausland durchgeführte Eizellenspenden meist nicht, da sie hierzulande verboten sind. Bei privaten Krankenversicherungen kann es Einzelfallregelungen geben, sodass man sich vorab genau erkundigen sollte.

Nein, bei einer Embryonenspende werden bereits befruchtete Eizellen (Embryonen) übertragen, die z. B. in einem Kinderwunschzentrum „übrig“ geblieben und eingefroren worden sind. Bei einer Eizellenspende hingegen werden frische oder eingefrorene, aber noch unbefruchtete Eizellen entnommen und im Labor befruchtet, bevor sie der Empfängerin eingesetzt werden.

Die Erfolgsraten variieren von Klinik zu Klinik und hängen stark vom Alter der Spenderin ab. Durchschnittlich liegen die Chancen, pro Behandlungszyklus schwanger zu werden, zwischen 30 % und 50 %. Moderne Behandlungsmethoden wie IVF und ICSI können diese Rate weiter verbessern.

Ethische Fragen betreffen u. a. das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner genetischen Herkunft, die Kommerzialisierung des Verfahrens sowie potenzielle Ausbeutungsrisiken für Spenderinnen. Kritiker befürchten, dass gerade Frauen in finanziellen Notlagen zur Spende verleitet werden könnten, ohne sich der gesundheitlichen und emotionalen Konsequenzen voll bewusst zu sein.

Das Einfrieren eigener Eizellen – sogenanntes Social Freezing – ist in Deutschland erlaubt und wird von einigen Frauen genutzt, um ihren Kinderwunsch aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nach hinten zu verschieben. Diese Eizellen dürfen Sie jedoch nicht zur Spende an Dritte verwenden, da auch das unter das Verbot des Embryonenschutzgesetzes fällt.