Bürokratie nach der Geburt 2025: Checkliste & Fristen für Eltern in Deutschland

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Zappelphilipp Marx
Checkliste für Behördengänge nach der Geburt

Die Geburt eures Babys ist ein großartiger Moment – und löst hierzulande eine kleine Papierflut aus. Wer frühzeitig die wichtigsten Unterlagen sammelt und Fristen kennt, erledigt alle Behördengänge im Handumdrehen und behält den Kopf frei für das, was wirklich zählt: die ersten Wochen mit dem Nachwuchs.

Vaterschaftsanerkennung (bei unverheirateten Paaren)

Eine frühzeitige Anerkennung stellt sicher, dass Vater und Kind rechtlich verbunden sind. Ihr erledigt das kostenfrei im Jugend- oder Standesamt, auf Wunsch sogar schon in der Schwangerschaft. Personalausweise, Geburtsurkunden sowie gegebenenfalls eine Sorge­erklärung reichen aus.

Geburtsurkunde beantragen

Innerhalb einer Woche nach der Entbindung muss die Geburt beim Standesamt gemeldet sein – häufig erledigt das Krankenhaus die Anzeige automatisch. Holt mehrere Urkunden (ca. 10–30 € je Exemplar), ihr braucht sie für Kindergeld, Elterngeld, Krankenkasse und private Ablage.

Anmeldung im Melderegister

In vielen Kommunen wird die Meldung digital vom Standesamt an das Bürger­amt weitergeleitet. Falls nicht, genügt ein kurzer Termin mit Geburts­urkunde und Personalausweisen. Gebühren fallen in der Regel nicht an.

Kindergeld beantragen

Der Antrag läuft heute bequem online über familienkasse-digital.de. Das Kindergeld (2025: 250 €/Monat) wird rückwirkend bis zu sechs Monate gezahlt. Benötigt werden die Steuer-ID aller Familien­mitglieder und die spezielle Kindergeld-Geburtsurkunde.

Krankenversicherung für das Baby

Gesetzlich versicherte Eltern melden ihr Kind einfach telefonisch oder per Online-Formular bei ihrer Kasse an – die Familienversicherung ist kostenlos. Privatversicherte schließen binnen zwei Monaten eine eigene Police fürs Kind ab, damit der Schutz rückwirkend ab Geburt gilt.

Elterngeld beantragen

Reicht den Online-Antrag bei eurer Landes-Elterngeldstelle ein, sobald die Geburtsurkunde vorliegt. Ihr habt drei Lebensmonate Zeit, um rückwirkend Leistungen zu erhalten. Basis­elterngeld ersetzt bis zu 65 % des Nettos, ElterngeldPlus streckt die Zahlungen, wenn ihr in Teilzeit (max. 32 h/Woche) zurückkehrt.

Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden

Spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich mitteilen, wann und wie lange ihr pausieren möchtet. Bis zu drei Jahre stehen jedem Elternteil zu und lassen sich auf drei Abschnitte verteilen. Arbeiten in Teilzeit (15–30 h/Woche) ist währenddessen möglich.

Was sonst noch ansteht

Plant die U-Untersuchungen früh, beantragt rechtzeitig einen Kinderreisepass für geplante Reisen und prüft Landeszuschüsse wie das Familiengeld in Bayern. Ein Sparplan oder Depot für Geburts­geschenke rundet eure Finanzorga ab.

Fazit

Eine klare Checkliste, ein Sammel­ordner für Dokumente und wenige Online­-Portale – mehr braucht es nicht, um die Bürokratie nach der Geburt stressfrei zu meistern. So bleibt euch das Wichtigste: Zeit für euer Kind.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja – das Standesamt benötigt die Meldung binnen einer Woche, viele Kliniken übernehmen die Anzeige automatisch.

Ja, über familienkasse-digital.de. Ihr benötigt einen ELSTER-Account und ladet die Urkunden als PDF hoch.

Der Anspruch bleibt, aber der Start verschiebt sich um sieben Wochen – dadurch kann sich euer Lohnersatz verkürzen.

Ja. Mit ElterngeldPlus könnt ihr bis 32 h/Woche arbeiten und streckt die Auszahlungs­dauer auf bis zu 28 Monate.

Gesetzlich Versicherte erhalten automatisch innerhalb weniger Wochen die elektronische Gesundheitskarte ihres Babys.